Generalinspektionen

Prüfung von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeiten) und nach DIN 4040-100 (Fette)

Bei Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern sind in Abständen von höchstens 5 Jahren Generalinspektionen durchzuführen und diese auf Dichtheit zu prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert.

Zur Vollständigkeit des Prüfberichtes benötigen wir vom Auftraggeber:

  • einen aktuellen Entwässerungsplan
  • das Betriebstagebuch
  • Nachweise der ordnungsgemäßen Entsorgung
  • die Entwässerungsgenehmigung

Bei Durchführung der Prüfung werden mindestens ein Absperrelement und eine Messeinrichtung benötigt, mit der das
Absinken und Wiederauffüllen des Wasserspiegels genau ermittelt werden kann.

Die Prüfung wird so durchgeführt, dass im Prüfbericht qualifizierte Aussagen zur Dichtheit und eventuellen Schäden (Undichtheiten) getroffen werden können. Hierbei wird die gesamte Abscheideranlage, einschließlich der Schachtaufbauten und der Verbindungsleitungen zwischen den Komponenten geprüft.

Zuvor ist die Anlage zu entleeren und zu reinigen. Während der Prüfung ist zu gewährleisten, dass nur Wasser befüllt wird, mit dem bei eventuellem Wasseraustritt im Schadensfall das Grundwasser nicht verunreinigt werden kann.

Sollten Schäden an der Anlage festgestellt werden, ist es erforderlich die Anlage zu sanieren und anschließend eine erneute Prüfung durchzuführen.

Generalinspektion und Dichtheitsprüfung KÖRNER Rohr & Umwelt GmbH